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Eintrag vom 11.01.2024

UBW: Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten der Beitragszahler gehen

Barta: „Der Bundesregierung mangelt es offensichtlich an echtem Sparwillen.“

STUTTGART – Die baden-württembergischen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände haben die von der Ampelkoalition geplanten Einsparungen zu Lasten der Sozialversicherungen als „gefährlichen Taschenspielertrick" scharf kritisiert. „Statt sich um eine echte Konsolidierung des Haushalts zu bemühen, greift man ganz ungeniert in die Taschen der Beitragszahler, also der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber", sagte Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Donnerstag anlässlich der Anhörung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Bundestagsausschuss: „Der Bundesregierung mangelt es offensichtlich nicht nur an echtem Sparwillen, sie bewegt sich auch erneut auf rechtlich fraglichem Terrain."

In der Rentenversicherung werden Bundeszuschüsse gekürzt, was dazu führt, dass die Nachhaltigkeitsrücklage abschmilzt. „In der Vergangenheit hat man auf eine mögliche Absenkung des Rentenbeitrags mit der Begründung verzichtet, dass man Reserven für die erwarteten Mehrkosten bilden wolle, wenn die Baby-Boomer in Rente gehen", sagte Barta: „Jetzt eine Rolle rückwärts zu machen, ist auch im Hinblick auf künftige Beitragszahler und die Generationengerechtigkeit höchst fragwürdig.“

In der Arbeitslosenversicherung soll die Bundesagentur in diesem und in den nächsten Jahren sogar mehr als fünf Milliarden Euro einsparen. Mit diesem Geld wurde in der Corona-Pandemie insbesondere das Kurzarbeitergeld finanziert, nachdem die Rücklagen der BA vollständig aufgebraucht waren. „Die Krise hat doch gerade gezeigt, wie wichtig es für die Handlungsfähigkeit der BA ist, in normalen Zeiten Rücklagen aufzubauen. Das wird nun durch den tiefen Griff in die Kasse verhindert", sagte Barta: „Eine vorausschauende Politik sieht anders aus, und hier drohen damit langfristig ebenfalls steigende Beiträge.“

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Rücklagen abgeschmolzen, was etliche Kassen bereits dazu zwingt, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. „Mittelfristig wird dies zu höheren Beiträgen führen, womit Beschäftigte und Betriebe stärker belastet werden“, so der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Anstatt die Lohnnebenkosten wirksam zu begrenzen, verteuert dies Arbeit in Deutschland ausgerechnet in einer wirtschaftlich enorm herausfordernden Zeit.“

Beitragsmittel, die von den Arbeitgebern und Arbeitnehmer erbracht werden, seien streng zweckgebunden und dürften nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden, sagte Barta: „Hier ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr klar.“ Insofern stünden wesentliche Regelungen zur Entlastung des Bundeshaushalts auf rechtlich mehr als wackeligen Füßen: „Nach dem Debakel um den von den Verfassungsrichtern gestoppten Versuch, 60 Milliarden Euro an Corona-Geldern für den Klimaschutz umzuwidmen, sollte man eigentlich erwarten, dass die Bundesregierung daraus gelernt hat und nun eine solide und rechtssichere Haushaltspolitik macht. Sollte sie erneut vom Gericht gebremst werden, würde das das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit dieser Regierung nachhaltig beschädigen.“

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UBW-Pressemitteilung: Griff in Beitragskassen
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