Bis Ende 2024 können Arbeitgeber Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Das Bundesfinanzministerium hat Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, in einem Fragen-Antwort-Katalog beantwortet.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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