Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 ein Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige verabschiedet. Daraus ergeben sich für kleine Betriebe Änderungen im Umgang mit Teilzeit- und Freistellungsanträgen ihrer Arbeitnehmer.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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