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Eintrag vom 14.12.2022

Coronavirus: Ab 01.01.2023 ist für Anträge nach § 56 IfSG das Gesundheitsamt Mannheim zuständig – Antragstellung weiterhin über „ifsg-online“

Ab 01.01.2023 ist für Anträge nach § 56 IfSG das Gesundheitsamt Mannheim landesweit zuständig. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über das Online-Portal „ifsg-online“.

Recht

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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0175 3394399