Mit Urteil vom 10. Mai 2021 hat das Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz einen Vorrang von § 616 BGB gegenüber dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers aus § 56 Abs. 1 und 5 IfSG festgestellt. Mittlerweile haben sich weitere Verwaltungsgerichte mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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