Das Bundeskabinett hat eine befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe beschlossen, deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf das Hochwasser im Juli 2021 zurückzuführen ist. Die BDA hat ihren Leitfaden zur Hochwasserkatastrophe aktualisiert.
Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern
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BDA Leitfaden Hochwasser 5. August 2021 – Update
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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