Unternehmen und Selbstständige, deren Geschäftstätigkeit direkt, indirekt oder mittelbar vom aktuellen Teil-Lockdown massiv beeinträchtigt wird, können ab sofort die Novemberhilfen beantragen. Die Anträge für diese außerordentlichen Wirtschaftshilfen sind grundsätzlich in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtanswalt über dieselbe bundesweite Online-Plattform zu stellen, über die derzeit die Überbrückungshilfen beantragt werden können.