Die Rekapitaliserung von coronageschädigten kleinen und mittelständischen Unternehmen über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften soll ab sofort vereinfacht werden. Das Ziel ist es, die coronabedingt unter Druck geratene Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zu stärken. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Finanzierungsmöglichkeit bleibt allerdings, dass die Unternehmen u. a. eine überzeugende positive Fortführungsprognose für ihre geschäftliche Entwicklung vorlegen können.