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Eintrag vom 19.02.2025

Nachlese: At Work Special – Update Arbeitsrecht BEG IV

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Am 11. Februar 2025 fand das AWS zu arbeitsrechtlichen Änderungen durch das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) statt.

Unter der Leitung von Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Madlena Gänsbauer erhielten Geschäftsführer, Personalleiter und Personalreferenten wertvolle Einblicke in die neuen Regelungen. Das große Interesse und die zahlreichen Teilnehmenden aus der Mitgliederschaft zeigten die hohe Relevanz des Themas.

Neue Spielräume durch die geänderte Textform im Nachweisgesetz

Ein zentraler Schwerpunkt lag auf den Erleichterungen im Nachweisgesetz, das nun für wesentliche Vertragsbedingungen die Textform anstelle der Schriftform zulässt. Dies eröffnet Unternehmen mehr Flexibilität, insbesondere durch den verstärkten Einsatz digitaler Kommunikationsmittel.

Damit die Textform beim Abschluss oder der Änderung von Arbeitsverträgen rechtssicher genutzt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Zugänglichkeit: Mitarbeitende müssen das Dokument problemlos erhalten können – sei es per E-Mail als PDF oder über einen passwortgeschützten Link.

2. Speicher- und Druckmöglichkeit: Der Arbeitnehmer muss das Dokument speichern und ausdrucken können. Datenschutzrechtliche Aspekte spielen dabei eine Rolle, insbesondere bei der Nutzung dienstlicher E-Mail-Adressen.

3. Aufforderung zur Empfangsbestätigung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dazu auffordern, den Empfang zu bestätigen – etwa durch eine Lesebestätigung oder ein digitales Feedback-System.

Ausnahmen: Wo die Schriftform weiterhin gilt

Trotz der Erleichterungen gibt es Bereiche, in denen die Schriftform weiterhin zwingend vorgeschrieben ist. Dazu zählen unter anderem befristete Arbeitsverträge sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Zudem sind Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen – darunter bspw. das Baugewerbe, die Gastronomie oder die Logistik – von den Formerleichterungen ausgenommen.

Praxisrelevante Neuerungen

Neben den Änderungen im Nachweisgesetz brachte das BEG IV weitere Erleichterungen mit sich:

  • Befristete Arbeitsverhältnisse bis zur Regelaltersgrenze können nun in Textform vereinbart werden.
  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Verleihern und Entleihern sind in Textform möglich.
  • Arbeitszeugnisse dürfen mit Einwilligung des Arbeitnehmers elektronisch mit qualifizierter Signatur ausgestellt werden.

Fazit: Digitalisierung der Arbeitswelt vorantreiben

Das Webinar zeigte, dass das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ein wichtiger Schritt zur Modernisierung arbeitsrechtlicher Prozesse ist. Die Lockerung der Schriftform bietet Unternehmen neue Möglichkeiten zur Digitalisierung, sorgt für mehr Effizienz in der Personalverwaltung und erleichtert den rechtskonformen Umgang mit Arbeitsverträgen.

Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Interesse und freuen uns auf den weiteren Austausch zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen!

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Weitere Informationen und Anmeldung

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915