Barta: „Unsere konkreten Beispiele aus der betrieblichen Praxis und unsere Argumente haben letztlich überzeugt“.
Zur Ankündigung des Bundesjustizministeriums, für Nachweise im Sinne des Nachweisgesetzes künftig die Textform zuzulassen, erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):
"Wir begrüßen es sehr, dass der Bundesarbeitsminister seinen Widerstand gegen diese deutliche Entbürokratisierung im Nachweisgesetz endlich aufgegeben hat. Unsere konkreten Beispiele aus der betrieblichen Praxis und unsere Argumente, die wir nun ein Jahr lang immer wieder konsequent vorgetragen haben, haben letztlich nicht nur beim Bundesjustizminister Gehör gefunden, sondern auch die anderen Ressorts überzeugt. Der Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen muss nun nicht mehr ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und in Papierform übermittelt werden. Der Verzicht auf diesen Anachronismus in einer digitalen Welt macht diese Alltagsaufgabe für Arbeitgeber wie für Beschäftigte schneller, unkomplizierter und spart darüber hinaus viel unnötiges Papier und Zeit. Das Beispiel zeigt aber auch, dass man viel zu dicke Bretter bohren muss, um die Politik zum Abbau von Bürokratie zu bewegen – wo doch unkomplizierte Lösungen oft auf der Hand liegen."
UBW-Pressemitteilung: Entbürokratisierung des Nachweisgesetzes
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Dr. Alexander Lägeler
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