Barta: „Gesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, sonst bleibt es ein Tropfen auf den heißen Stein.“
STUTTGART – Die baden-württembergische Wirtschaft hält aber die vorgesehenen Maßnahmen im heute vom Bundeskabinett gebilligten Gesetz zur Bürokratieentlastung für völlig unzureichend. „Die geplante Entbürokratisierung reicht nicht einmal aus, das auszugleichen, was durch neue Regelungen an anderer Stelle laufend hinzukommt", sagte Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Mittwoch in Stuttgart: „Ohne eine konsequente Umsetzung des Prinzips ‚One in, one out' und quantifizierbare Abbauziele werden wir in wenigen Jahren mit dem nächsten Entlastungsgesetz einen noch höheren Bürokratieberg abtragen müssen."
Der Normenkontrollrat habe aufgezeigt, dass der laufende Erfüllungsaufwand durch Bürokratie in den letzten Jahren deutlich gestiegen sei. Auch der einmalige Aufwand durch die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen sei so hoch wie noch nie. „Leider hat die Bundesregierung viele konkrete Vorschläge der Wirtschaft nicht aufgegriffen und zahlreiche, einfach umzusetzende Maßnahmen liegenlassen", sagte Barta: „Dabei ist die bürokratische Last inzwischen erdrückend. Die Unternehmen sehen darin mehr und mehr einen Wettbewerbsnachteil, sie verlieren die Geduld."
Als Beispiel nannte er das Nachweisgesetz. Dieses regelt, dass Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die für sie wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen können. Bisher ist dies nur in der reinen Schriftform (mit „Nassunterschrift") möglich. Die Bundesregierung sein nun der Auffassung, sie baue Bürokratie schon dadurch ab, dass sie hier auch die sogenannte elektronische Form zulasse. Dies sei jedoch ein Irrglaube, denn eine qualifizierte elektronische Signatur erfordere aktuell beim Absender und beim Empfänger einen erheblichen digitalen Bürokratieaufwand. „Das spart allenfalls Papier, bedeutet aber für die Unternehmen keinerlei Entlastung", kritisierte Barta: „Dabei würde schon die reine Textform, also zum Beispiel eine E-Mail, an der das digitale Dokument als PDF anhängt, einen belastbaren Nachweis für die Beschäftigten bedeuten und die Unternehmen wirklich entlasten." Dies würde auch den Anforderungen der modernen digitalen Arbeitswelt entsprechen: „Das bedeutet je keinen Zwang, würde aber denjenigen die Möglichkeit geben, die auf diesem Wege kommunizieren können und wollen – also die allermeisten."
Der UBW-Hauptgeschäftsführer verwies in diesem Zusammenhang auch auf die fehlende einheitliche Linie der Bundesregierung bei diesem wichtigen Digitalisierungsschritt: „Beim Nachweisgesetz und auch bei Arbeitszeugnissen soll's auch künftig nur mit qualifizierter Unterschrift gehen, bei Ausbildungsverträgen hingegen komplett digital. Auch Mieter sollen einer Kündigung nun in der Textform widersprechen können. Das ist völlig inkonsequent." Er forderte daher, das Bürokratieentlastungsgesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren noch einmal deutlich nachzubessern: „Sonst bleibt es ein Tropfen auf den heißen Stein."
Weitere Informationen finden Sie auf der UBW-Website.
UBW-Pressemeldung: Bürokratieentlastung
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Dr. Alexander Lägeler
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