Seit Januar 2020 erhalten körperschaft- bzw. einkommensteuerpflichtige Unternehmen eine steuerliche Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (Forschungszulage). Damit will die Bundesregierung die FuE-Aktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) anregen. Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 macht dieses Förderinstrument noch attraktiver.
Jens Meyer
Geschäftsführung
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