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Eintrag vom 17.07.2024

Hilfestellung zur Erstellung einer Lösemittelbilanz nach 31. BImSchV

Seit dem 16. Januar 2024 gilt die überarbeitete 31. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (31. BImSchV). Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Mit ihr verschärfen sich einige Grenzwerte für Heatset-Rollenoffsetdruckereien. Zentraler Bestandteil zum Nachweis der Gesetzeskonformität ist die Lösemittelbilanz. Der BVDM stellt kostenfrei eine Hilfestellung für Mitgliedsbetriebe bereit.

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Excel-Tool: Lösemittelbilanz 31. BImSchV
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PDF: Anleitung zum Erstellen der Lösemittelbilanz 11.7.2024
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Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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