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Eintrag vom 31.07.2024

Rechnerische Auswirkungen durch das Lohnabkommen 2024 – 2026

Am 21. Juni 2024 wurde zwischen dem Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und der Gewerkschaft ver.di ein neues Lohnabkommen vereinbart. Dadurch wird der bisherige Lohntarif, der bis zum 29. Februar 2024 gegolten hat, rückwirkend zum 1. März 2024 wieder in Kraft gesetzt. Das neue Abkommen sieht mit seiner Laufzeit von 29 Monaten drei lineare Lohnerhöhungen vor. Der BVDM und die Gewerkschaft ver.di haben am 16./17. Juli dieses Jahres die Annahme des Tarifabschlusses bestätigt. Nachfolgend werden daher die rechnerischen Auswirkungen auf die Kostenbelastungen 2024 dargestellt.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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