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Eintrag vom 05.08.2024

Corona-Wirtschaftshilfen: Ende der Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen

Hinweis: Am 30. September 2024 endet die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen von Corona-Wirtschaftshilfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist auf die letztmalige Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen hin.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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