Hinweis: Am 30. September 2024 endet die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen von Corona-Wirtschaftshilfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist auf die letztmalige Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen hin.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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