Seit dem 16. Januar 2024 gilt die überarbeitete 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV). Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Mit ihr verschärfen sich die in Genehmigungsbescheiden festgelegten VOC-Grenzwerte. Außerdem enthält sie neue Anforderungen an das Erstellen und Prüfen von Lösemittelbilanzen.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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