dmpi
Start News: ÜberblickNovelle der 31. BImSchV erhöht Bürokratieaufwand für Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen

Eintrag vom 26.10.2023

Novelle der 31. BImSchV erhöht Bürokratieaufwand für Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen

In Kürze tritt die Novelle der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (31. BImSchV) in Kraft. Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Die Novelle verschärft nicht nur die VOC-Grenzwerte, sondern stellt auch neue Anforderungen an das Erstellen und Prüfen von Lösemittelbilanzen.

Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-40
0171 3328006