In Kürze tritt die Novelle der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (31. BImSchV) in Kraft. Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Die Novelle verschärft nicht nur die VOC-Grenzwerte, sondern stellt auch neue Anforderungen an das Erstellen und Prüfen von Lösemittelbilanzen.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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