dmpi
Start News: ÜberblickNeue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024

Eintrag vom 22.05.2024

Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024

Die unpfändbaren Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nach § 850c ZPO geschützt sind, ändern sich jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages zum Existenzminimum.

Recht

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

0711 45044-11
0170 2212122