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Eintrag vom 22.05.2024

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Verschiebung der Einreichungsfrist

Zur Umsetzung der Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gem. § 10 Abs. 2 LkSG hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitgeteilt, dass es nun erst zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der LkSG-Berichte von Unternehmen sowie deren Veröffentlichung nachprüfen wird. Die Stichtagsregelung wird vom 31. Mai 2024 auf den 31. Dezember 2024 verschoben.

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