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Eintrag vom 14.05.2024

Intransparente Klausel für Leistungsvergütung

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Zahlung einer Leistungsprämie oder eines 13. Gehalts in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis verspricht, ohne diese Abhängigkeit näher zu bestimmen, ist wegen Unbestimmtheit intransparent und deshalb in Anwendung von § 307 Absatz 1 BGB hinsichtlich der einschränkenden Voraussetzung zum Betriebsergebnis unwirksam.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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