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Eintrag vom 07.08.2024

Hilfestellung zur Erstellung einer Lösemittelbilanz nach 31. BImSchV – Ergänzung

Seit dem 16. Januar 2024 gilt die überarbeitete 31. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (31. BImSchV). Die Verordnung betrifft Druckereien, deren Lösemittelverbrauch oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Mit ihr verschärfen sich einige Grenzwerte für Heatset-Rollenoffsetdruckereien. Zentraler Bestandteil zum Nachweis der Gesetzeskonformität ist die Lösemittelbilanz. Der BVDM stellt kostenfrei eine Hilfestellung für Mitgliedsbetriebe bereit.

Mit dmpi-News vom 17.7.2024 „Hilfestellung zur Erstellung einer Lösemittelbilanz nach 31. BImSchV" erhielten Sie im Download die Excel-Tabelle, mit deren Hilfe Heatset-Rollenoffsetdruckereien ihre Lösemittelbilanz erstellen können.

Die Anleitung zum Erstellen der Lösemittelbilanz ist als PDF-Dokument in die Excel-Datei eingebettet. Ein Doppelklick auf die Miniaturdarstellung der Anleitung öffnet von dort aus im Normalfall das PDF-Dokument im Standard-PDF-Programm des Nutzers.

Trotz sorgfältiger Tests, die vorab auf verschiedenen Rechnern durchgeführt wurden, kann es offenbar vorkommen, dass sich das Anleitungs-Dokument aus Excel heraus nicht oder erst nach mehreren Versuchen öffnen lässt. Aus diesem Grund erhalten Sie im Download die Anleitung noch einmal als eigenständiges PDF-Dokument.

Download

PDF: Anleitung zum Erstellen der Lösemittelbilanz 11.7.2024
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Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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