Die EU-Kommission hat Ende 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Insbesondere die geplanten starren Zahlungsfristen sind aus Sicht des bvdm abzulehnen.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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