Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 wurde erhöht und zusätzlich zeitlich unbefristet um die stationäre Mitaufnahme von Eltern erweitert. Die Erweiterungen des Kinderkrankengeldanspruchs sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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