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Eintrag vom 25.01.2024

Erweiterung des Kinderkrankengeldanspruchs seit 1. Januar 2024

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 wurde erhöht und zusätzlich zeitlich unbefristet um die stationäre Mitaufnahme von Eltern erweitert. Die Erweiterungen des Kinderkrankengeldanspruchs sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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