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Eintrag vom 10.01.2024

Keine fristlose Kündigung wegen Mitnahme von drei Europaletten

Bei Kündigungen muss eine Interessenabwägung stattfinden und der Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit gewahrt werden. Besonders hohe Anforderungen sind an fristlose Kündigungen zu stellen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln erklärte die fristlose Kündigung eines Produktions­leiters für unver­hältnismäßig. Die Kündigung war ausgesprochen worden, weil der Arbeitnehmer den Abtransport von drei Europaletten aus dem Betrieb veranlasst hatte, um diese bei einem Osterfeuer auf einem Sportplatz als Brennholz verwenden zu lassen.

Recht

 

 

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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