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Eintrag vom 17.07.2024

Baden-württembergische Wirtschaft lehnt die im Volksantrag geforderten Obergrenzen für den Flächenverbrauch strikt ab

Barta: „Für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung benötigen wir ausreichend Flächen zur Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen.“

STUTTGART – Im Landtag von Baden-Württemberg steht an diesem Mittwoch die finale Abstimmung über den Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen" auf der Tagesordnung. Die baden-württembergische Wirtschaft lehnt die im Volksantrag geforderten verbindlichen Obergrenzen für den Neuverbrauch von Flächen in Baden-Württemberg von 2,5 Hektar pro Tag und „Netto-Null" bis 2035 strikt ab. „Eine pauschale und zudem noch viel zu niedrig angesetzte Flächen-Obergrenze wird den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft in keiner Weise gerecht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Dachverbands Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Oliver Barta, am Mittwoch in Stuttgart. „Notwendige Investitionen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Sicherung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dürfen nicht durch eine pauschale Flächenbeschränkung verzögert oder ganz verhindert werden. Für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung brauchen wir ausreichend Flächen zur Ansiedlung von Unternehmen und zur Erweiterung bestehender Betriebe", erklärte er.

Die in dem Volksantrag geforderten Flächenbeschränkungen stünden in direkter Konkurrenz zu den Klimazielen des Landes, sagte Barta: „Für die Energie-, Mobilitäts- und Wärmewende werden viele zusätzliche Flächen benötigt." So verpflichte schon allein das Windenergieflächenbedarfsgesetz Baden-Württemberg dazu, bis Ende 2032 zwei Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie auszuweisen, bemerkte der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Das entspricht in etwa der gesamten Fläche Baden-Württembergs, die in den letzten 25 Jahren für alle Zwecke ‚verbraucht' worden ist." Auch für Photovoltaik-Anlagen, Ladesäulen, Wärmenetze sowie die Wasserstoff- und Kohlendioxid-Infrastruktur werde viel Fläche benötigt. „Mit den geforderten verbindlichen Flächen-Obergrenzen wäre eine Umsetzung dieser zentralen Transformations-Projekte schlicht unmöglich", erklärte er.

Angesichts wachsender Bevölkerungszahlen brauche es zudem mehr Flächen für den Wohnungsbau, erläuterte Barta. Für Baden-Württemberg werde bis zum Jahr 2040 ein Bevölkerungswachstum von 4,6 Prozent auf 11,61 Millionen Einwohner prognostiziert. „Bereits heute fehlen im Südwesten aber schon rund 80.000 Wohnungen. Zudem werden über 200.000 zusätzliche Sozialwohnungen benötigt", machte der UBW-Hauptgeschäftsführer deutlich. „Mit einer Flächenbegrenzung auf 2,5 Hektar pro Tag würden wir sehenden Auges in einen sich weiter verschärfenden Wohnungsmangel laufen", unterstrich er.

Auch der für Baden-Württemberg wichtige Verkehrs- und Logistikbereich brauche ausreichend Flächen, um sich entwickeln zu können, sagte Barta: „Die Corona-Pandemie und geopolitische Entwicklungen haben das Thema ‚sichere Lieferketten' stark in den Fokus gerückt. Logistikstandorte in Produktionsnähe haben sich zu einem wichtigen Standortfaktor entwickelt. Die Nachfrage steigt auch in Baden-Württemberg."

Natürlich sehe auch die baden-württembergische Wirtschaft die Notwendigkeit, mit Flächen möglichst sparsam umzugehen, unterstrich der UBW-Hauptgeschäftsführer: „So sollte beim Wohnungsbau verstärkt mehrgeschossig gebaut werden. Auch bei Industrieanlagen könnte man mehr in die Höhe gehen. Zudem sollte prioritär auf innerstädtische Verdichtung gesetzt werden, bevor Neubau- oder Gewerbegebiete auf der grünen Wiese ausgewiesen werden." Der Flächenverbrauch müsse intelligent weiterentwickelt und die verschiedenen Interessen dabei zum Ausgleich gebracht werden, erklärte Barta: „Die Verantwortung dafür gehört auf die kommunale Ebene. Den Städten und Gemeinden muss der nötige planerische Spielraum für die weitere Flächenentwicklung belassen werden. Zentralistische Flächenziele wären der komplett falsche Weg."

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UBW-Pressemitteilung: Volksantrag Flächenverbrauch
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