Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte kürzlich über die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung wegen Verdachts des Drogenkonsums eines Arbeitnehmers zu entscheiden. Der Arbeitnehmer war seit 2018 freigestelltes Betriebsratsmitglied und seit 20 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt.
Es galt in dem Betrieb eine Gesamtbetriebsvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln, wonach innerhalb der Betriebe und an anderen Dienstorten jeglicher Konsum von Suchtmitteln wegen der davon ausgehenden Gefahr für Sicherheit und Gesundheit untersagt ist.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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