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Eintrag vom 07.08.2024

Arbeitszeitbetrug im Zusammenhang mit der Raucherpause

In zwei aktuellen Entscheidungen hat sich das Arbeitsgericht München mit der Frage auseinandergesetzt, welche Konsequenzen Arbeitnehmern drohen, wenn sie ihre Pausenzeiten entgegen einer bestehenden Verpflichtung nicht erfassen.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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