Um gute Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung neuer Ausbildungsordnungen im Sinne der Ausbildungsbetriebe wie auch der Auszubildenden zu schaffen, haben sich Umsetzungshilfen als wichtige Unterstützung in der Praxis bewährt.
Mit der Neuordnung 2023 wurde die alte Berufsbezeichnung „Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnologie" von der neuen Bezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe / Kunststoff und Kautschuktechnologin" abgelöst. Man entschied sich für diese Umbenennung, da sie den digitalen Inhalten des Berufes besser entspricht und außerdem aus Sicht der Experten besser vermarktet werden kann.
Neben neuen Lernzielen wurden auch zwei Zusatzqualifikationen sowie die im Jahr 2021 modernisierten Standardberufsbildpositionen aufgenommen.
Informationen zu diesen Änderungen finden sich in der Umsetzungshilfe „Kunststoff- und Kautschuktechnologe / Kunststoff- und Kautschuktechnologin" im Download.
Die Änderung der Berufsbezeichnung basiert auf der Verordnung vom 14. Juni 2023. Die Erläuterungen zu den übrigen Ausbildungsinhalten, dem schulischen Teil der Ausbildung und den Prüfungen der Umsetzungshilfe „Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnologie" von 20214 haben weiterhin Gültigkeit.
Die neuen Berufsbezeichnung wurde bereits auf der Webseite „Karriere Papier Verpackung" und den dort verlinkten Informationsmaterialien aktualisiert.
Ausbildung gestalten – Umsetzungshilfe Kunststoff- und Kautschuktechnologe/Kunststoff- und Kautschuktechnologin
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Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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