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Eintrag vom 25.10.2023

Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird durch zehnstündige Bahnfahrt nicht erschüttert

Der Arbeitnehmer, Facharzt für Orthopädie, war ab 01.01.2020 bei seinem Arbeitgeber als Chefarzt beschäftigt. Er hatte eine Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstätte; der Familienwohnsitz befindet sich ca. 1.000 km entfernt. Mit Schreiben vom 16.08.2021 kündigte der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28.02.2022.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
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