Die neue Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung wurde vom Bund (BMWK, BMBF, BMAS, BA, Integrationsbeauftragte), der Wirtschaft (BDA/BDI, DIHK, ZDH, BFB), den Gewerkschaften (DGB, IG BCE, IG Metall, ver.di) sowie den Ländern (KMK, WMK, ASMK) unterszeichnet und wird von 2023 bis 2026 gelten.
Mit der neuen Allianz für Aus- und Weiterbildung wird die vorherige Allianz (2018 - 2023) mit anderen Handlungsschwerpunkten weitergeführt.
Der Fokus der neuen Allianz ist unter anderem auf folgende Punkte ausgerichtet:
Bewertung der BDA:
Die Vereinbarung setzt inhaltliche Schwerpunkte u.a. auf den Ausbau der Berufsorientierung und die Gewinnung von Auszubildenden. Damit werden zentrale Forderungen der BDA berücksichtigt. Die Allianz reagiert auf den wachsenden Bedarf an Fachkräften und die seit Jahren sinkende Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern für eine duale Ausbildung.
Die BDA hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Berufsorientierung insbesondere auch am Gymnasium im Fokus der Allianz-Vereinbarung steht. Dazu gehört ein neues Praktikumspro- gramm der BA für alle Schulabsolventen, die sich noch nicht für einen Beruf entscheiden können oder wollen. Dies ist dringend notwendig, um die Chancen einer dualen Ausbildung noch besser deutlich zu machen: Ende Mai waren noch 275.500 Ausbildungsplätze unbesetzt. Gemeinsam will die Allianz auch erreichen, dass in der Umsetzung des neuen Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen" Auszubildende ebenso wie Studierende berücksichtigt werden. Außerdem will sie die Chancen der Assistierten Ausbildung (AsA) zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden noch bekannter machen.
Die wirtschaftsseitigen Allianzpartner (BDA, DIHK, ZDH, BFB) haben die Allianz unter dem aus- drücklichen Vorbehalt geschlossen, dass die „Ausbildungsgarantie" der Bundesregierung, die zurzeit im „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" in der parlamentarischen Beratung ist, im Vergleich zur Kabinettsfassung keine Verschärfungen erfährt. Insbesondere muss die Öffnung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) für sog. „Marktbenachteiligte" eng begrenzt bleiben auf die wenigen Regionen mit deutlich mehr Ausbildungsbewerbern als Angeboten. Ausbildungsbetriebe haben kein Verständnis, wenn ihre Plätze unbesetzt bleiben und zugleich Jugendliche in teuren und praxisferneren Maßnahmen „versorgt" werden.
Die seit 2015 bestehende „Chancengarantie" der Allianz besteht auch in den kommenden Jahren fort: Alle bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber, die zum 30. September noch un- versorgt sind, erhalten mindestens drei Angebote für eine betriebliche Ausbildung. So entsteht Verlässlichkeit und eine Basis für das bestmögliche Matching von Angebot und Nachfrage auch noch kurz vor Beginn des Ausbildungsjahres.
> Allianz-Vereinbarung und gemeinsame Presse-Erklärung aller Allianz-Partner
Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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