Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 17.11.2021, Az.: 7 ABR 27/20 entschieden, dass ein Arbeitgeber die Erstschulung eines Betriebsratsmitglieds auch dann bezahlen muss, wenn der Veranstalter seinen Teilnehmern für die Ausübung ihrer Aufgaben Arbeitsgesetze, einen Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht, ein Tablet und Ähnliches im Rahmen eines Starter-Sets mitgibt. Solange der Seminarpreis pauschal verlangt werde und es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Preis der Schulung durch die Beigaben unangemessen hoch bemessen wird, sei der Arbeitgeber zur Freistellung seines Betriebsrats von den Kosten verpflichtet.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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