Ende Juni 2022 laufen die meisten coronabedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit sowie der erhöhte Satz des Kurzarbeitergeldes aus. Zumindest die Zugangserleichterungen sollen nun bis Ende September 2022 verlängert werden.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
g.waidelich (at) dmpi-bw.de
0711 45044-22
0175 3394399