Bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen von insgesamt bis zu 3.000 Euro zahlen. Der Bundestag hat am 30. September 2022 eine bis Ende 2024 befristete Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro beschlossen.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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