Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Arbeitgeber müssen ab Oktober 2022 im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung über geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz im Betrieb entscheiden. Die in der Verordnung erwähnte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird im Rahmen des Arbeitsstättenausschusses noch erarbeitet.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 1.10.2022
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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