Bis Ende 2022 können Betriebe unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld zur Bewältigung der Krisenlage nutzen. Weitere Sonderregelungen sind bis Mitte 2023 möglich. Aktuelle Weisungen und FAQs informieren über die aktuellen Bedingungen.
OnePager KUG und Energie – Beispiele
Download lock
FAQ Kurzarbeitergeld 2022
Download lock
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915