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Eintrag vom 29.09.2022

Amtsgericht Norderstedt: Pfändbarkeit der Energiepreispauschale

Das Amtsgericht Norderstedt hat mit Beschluss vom 15. September 2022 festgestellt, dass die sogenannte Energiepreispauschale, die nach den §§ 112 ff. EStG ausgezahlt wird, nicht der Lohnpfändung unterfällt, jedoch nach anderen Vorschriften, die nicht auf den Arbeitslohn abstellen, pfändbar ist.

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Gabriele Waidelich
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Arbeits- und Sozialrecht


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