dmpi
Start News: ÜberblickNichtausstempeln für Zigarettenpausen bedeutet Arbeitszeitbetrug

Eintrag vom 27.07.2022

Nichtausstempeln für Zigarettenpausen bedeutet Arbeitszeitbetrug

Verstoßen Arbeitnehmer gegen die Pflicht, ihre Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Wenn Arbeitnehmer die Anordnung des Arbeitgebers, bei Raucherpausen auszustempeln, missachten, ist dies ein Kündigungsgrund. Auch Nikotinsucht kann hier nicht als Rechtfertigung gelten, wie das Landesarbeitsgericht Thüringen in dem Urteil vom 03.05.2022 - 1 Sa 18/21 deutlich macht - allenfalls für die Anzahl der Raucherpausen.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915