Verstoßen Arbeitnehmer gegen die Pflicht, ihre Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Wenn Arbeitnehmer die Anordnung des Arbeitgebers, bei Raucherpausen auszustempeln, missachten, ist dies ein Kündigungsgrund. Auch Nikotinsucht kann hier nicht als Rechtfertigung gelten, wie das Landesarbeitsgericht Thüringen in dem Urteil vom 03.05.2022 - 1 Sa 18/21 deutlich macht - allenfalls für die Anzahl der Raucherpausen.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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