Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen dann menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einführen und auch bei ihren Lieferanten prüfen.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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