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Eintrag vom 27.07.2022

Tilgungsreihenfolge bei konkurrierenden Urlaubsansprüchen

Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass bereits in Arbeitsverträgen geregelt wird, in welcher Reihenfolge erteilter Urlaub auf die gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen oder tariflichen Urlaubsansprüche angerechnet wird. Das BAG hatte sich nunmehr mit der Frage auseinanderzusetzen, wie es sich verhält, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht und der Arbeitgeber keine Tilgungsbestimmung vorgenommen hat, also keine Reihenfolge festgelegt wurde, welcher Urlaubsanspruch zuerst in Anspruch genommen wird.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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