Ab dem 1. Oktober 2022 ändern sich, parallel zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, die Einkommensgrenzen für Mini- und Midi-Jobs. Zum Umgang mit diesen Beschäftigungsverhältnissen haben die Sozialversicherungsträger aktualisierte Informationen veröffentlicht.
Geringfügigkeits-Richtlinien
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Übergangsbereich-Richlinien
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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