Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen Arbeitnehmer angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere für Energie, entlastet werden. Für Betriebe besonders relevant ist die Energiepreispauschale, die durch die Arbeitgeber ausgezahlt werden soll. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu ein FAQ-Papier mit Hinweisen zur Umsetzung veröffentlicht.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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