Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden bis Ende Juni 2023 verlängert. Bei Abschlussprüfungen für März 2020 bis Juni 2022 gelten Sonderregelungen. Kurzarbeit soll nicht mehr zur Verringerung von Arbeitslosengeld führen.
Referentenentwurf Verlängerung Zugangserleichterung KugOV
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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