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Eintrag vom 09.12.2022

Kurzarbeitergeld: Überblick zu den Regelungen ab 1. Januar 2023

Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden bis Ende Juni 2023 verlängert. Bei Abschlussprüfungen für März 2020 bis Juni 2022 gelten Sonderregelungen. Kurzarbeit soll nicht mehr zur Verringerung von Arbeitslosengeld führen.

Recht

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Referentenentwurf Verlängerung Zugangserleichterung KugOV
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Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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