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Eintrag vom 09.12.2022

Bundesarbeitsgericht: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht leitet aus dem Arbeitsschutzgesetz eine allgemeine Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung ab. Wie diese im Betrieb umgesetzt wird, kann der Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebsrates entscheiden.

Recht

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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