dmpi
Start News: ÜberblickKeine Mitbestimmung bei „Raucherpausen nur in festgelegten Pausen“

Eintrag vom 07.06.2022

Keine Mitbestimmung bei „Raucherpausen nur in festgelegten Pausen“

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 29.03.2022, Az.: 5 TaBV 12/21 entschieden, dass die Anordnung eines Arbeitgebers dahingehend, Rauchen nur in den festgelegten Pausen zu gestatten, regelmäßig nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BR) aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt, da die Anordnung die Einhaltung der Arbeitszeit sicherstellen soll und somit nicht das Ordnungsverhalten, sondern das Arbeitsverhalten betrifft.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915