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Eintrag vom 01.06.2022

Befristete Möglichkeit einer telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit endete mit Ablauf des 31.05.2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die befristete Möglichkeit einer telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nicht mehr über den 31.05.2022 verlängert.

Recht

Mit Newsletter 11/2022 vom 24.03.2022 hatten wir Sie zuletzt über die coronabedingte Verlängerung der Ausnahmeregelung zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon bis zum 31.05.2022 informiert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelung nun nicht mehr verlängert (siehe Pressemitteilung des G-BA vom 30.05.2022).

Pressemitteilung

Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ist seit dem 01.06.2022 damit allein wieder im Rahmen eines physischen Arztbesuchs oder – nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen – einer Videosprechstunde (s. hierzu Newsletter 48/2021 vom 15.12.2021) möglich.

Bewertung

Die Entscheidung des G-BA knüpft an die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie an. Der G-BA deutet allerdings an, dass die Maßnahme bei Bedarf wieder eingesetzt werden kann, sollte die Corona-Pandemie dies wieder erforderlich machen.

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-22
0175 3394399