Für die Monate Februar bis April 2022 besteht für Unternehmen wieder die Möglichkeit der erleichterten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, nachdem diese Möglichkeit zunächst im Juni 2021 endete.
GKV-Rundschreiben
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Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeitrage
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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