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Eintrag vom 24.02.2022

BEM-Gespräch – Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen

Gemäß § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX wird Beschäftigten nunmehr das Recht eingeräumt, zu einem Gespräch im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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