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Eintrag vom 24.02.2022

Kurzarbeitergeld: Bundestag beschließt Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni 2022

Bis Ende Juni 2022 gelten weiterhin coronabedingte Sonderregelungen zur Kurzarbeit sowie der erhöhte Satz des Kurzarbeitergeldes. Auch die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld soll verlängert werden.

Ansprechpartner

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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