Bis Ende Juni 2022 gelten weiterhin coronabedingte Sonderregelungen zur Kurzarbeit sowie der erhöhte Satz des Kurzarbeitergeldes. Auch die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld soll verlängert werden.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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