Mit Wirkung zum 12.01.2022 treten neue Änderungen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO BW) sowie der Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) in Kraft. Im Hinblick auf die zu erwartende Omikron-Welle wurden u.a. die Maßnahmen der Alarmstufe II bis 01.02.2022 unabhängig von den Grenzwerten festgeschrieben.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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