Am 15.01.2022 sind Änderungen der SchAusnahmV und der CoronaEinreiseV des Bundes in Kraft getreten. Danach gelten für die Gültigkeit des Impf- und Genesenennachweises jetzt die vom Paul-Ehrlich-Institut und RKI veröffentlichten Vorgaben. Damit soll künftigen Erkenntnissen (z.B. erforderliche Auffrischungsimpfungen) Rechnung getragen werden.
Verordnung zur Änderung: SchAusnV und EinreiseV
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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